Biomarker PlGF und sFlt-1/PlGF Quotient ab 01. Oktober 2019 Kassenleistung

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf die Aufnahme der Laboruntersuchungen PlGF und sFlt-1/PlGF-Quotient in den EBM zum 01. Oktober 2019 geeinigt. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär und belastet Ihr Laborbudget damit nicht.

Ab sofort können Sie die Untersuchungen auf Muster 10 anfordern.

Die Patientin muss sich mindestens in der SSW 24+0 befinden, zusätzlich muss mindestens einer der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Neu auftretender oder bestehender Hypertonus.
  • Praeeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund, welcher keiner anderen Ursache zugeordnet werden kann.
  • Fetale Wachstumsstörung.
  • Auffälliger dopplersonografischer Befund der Aa. uterinae.

Untersuchungsmaterial: Vollblut ohne Zusatz oder Serum.

Bitte beachten Sie:

  • Im Behandlungsfall kann die Präeklampsie-Diagnostik höchstens dreimal angefordert werden.
  • PlGF (GOP 32362) und der sFlt-1/PlGF-Quotient (GOP 32363) sind am Behandlungstag nicht nebeneinander anforderbar.