EBM-Änderung zur HIV-Präexpositionsprophylxe (PrEP)

Mit Wirkung vom 01.09.2019 wird ein Abschnitt zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in den Abschnitt 1.7.8 des EBM aufgenommen.

Um Ihnen die Anforderungen zu erleichtern, können Sie die Untersuchungen als PrEP-Profil anfordern. Wichtig ist, dass Sie uns - insbesondere bei Einzelanforderungen - auf dem Labor-Auftragsschein in diesen Fällen mitteilen, dass es sich um Untersuchungen im Rahmen einer HIV-PrEP handelt, damit wir die korrekten GOPs abrechnen können.

Bei nicht deklarierten Überweisungsscheinen entstehen möglicherweise Abrechnungsfehler, woraus eine Belastung für Ihr Laborbudget resultieren kann.

Zur einfachen Handhabung bieten wir Ihnen daher für diese Auftgräge auf Anfrage einen gesonderten Anforderungsschein.

Die EBM-Änderung besteht in der Aufnahme neuer Gebührenordnungspositionen (01920 bis 01936) für die Beratung vor einer Präexpositionsprophylaxe, deren Einleitung und Kontrolle im Rahmen der PrEP, sowie eigene Ziffern für Laboruntersuchungen im Rahmen der PrEP.

Die Vergütung der Leistungen des Abschnittes 1.7.8 erfolgt zunächst bis zm 30.09.2021 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.