Mutterschafts-Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat folgende wichtige Änderung der Mutterschafts-Richtlinien beschlossen: Eine regelhafte Urinuntersuchung auf asymptomatische Bakteriurie bei allen Schwangeren wird nicht empfohlen.

Urinproben im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und der Nachsorge nach der Entbindung werden künftig ausschließlich auf Zucker und Eiweiß untersucht. Gleichzeitig wird der Hinweis auf ggf. erforderliche bakteriologische Untersuchungen konkretisiert, indem beispielhaft besondere Risiken genannt werden, bei denen die Durchführung bakteriologischer Urinuntersuchungen erforderlich sein kann (z. B. bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege).

Der G-BA folgt damit auch der aktuellen S3-Leitlinie zu Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei erwachsenen Patienten von 2017. Diese Änderung ist ab sofort für alle GVK Versicherten wirksam, da für die Umsetzung keine Anpassung der Gebührenordnungsposition (GOP 01770) im EBM erforderlich ist.

Der Beschluss des G-BA vom 22. März 2019 zum Wegfall des Urinsedimentes im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinie trat zum 28. Mai 2019 in Kraft.

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