Ringversuchspflicht für qualitative Untersuchungen

Zum 01.07.2013 endet die Übergangsfrist zur verbindlichen Einführung von Qualitätskontrollen bei qualitativen Laboruntersuchungen nach der Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Der im Jahr 2011 beschlossene Teil B2 der RiliBÄK listet alle Untersuchungen auf, die zukünftig einer internen und externen (Ringversuche) Qualitätssicherung unterliegen (<link https: laborarztpraxis.de index.php downloads itemlist>siehe Anhang). Als wichtigste Neuerung für viele Praxen gilt die Einführung der Ringversuchspflicht für einige Untersuchungen, die in der niedergelassenen Praxis vor Ort durchgeführt werden:

  • Urinsediment                                                                      1 x jährlich
  • mikroskopische Differenzierung von Blutausstrichen            1 x pro Quartal

Die Ringversuche müssen in der Praxis durchgeführt werden. Die erste Prüfung für das Urinsediment muss bis zum 31. 12. 2013 abgeschlossen sein. Der ursprünglich zu den ringversuchspflichtigen Untersuchungen zählende "Schwangerschaftstest" wurde im September 2013 aus der Tabelle B2-2-Externe Qualitätssicherung (Ringversuche) gestrichen. Die Untersuchungsmaterialien sowie weitere Informationen erhalten Sie von den durch die Bundesärztekammer autorisierten Referenzinstitutionen:

  • <link http: www.instandev.de>www.instandev.de
  • <link http: www.dgkl-rfb.de>www.dgkl-rfb.de

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Laborarztpraxis selbstverständlich zur Verfügung.

Telefon: 069 - 669 003 900