Das am 19.05.2020 verabschiedete "2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht eine Meldung aller Untersuchungsergebnisse zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV und SARS-CoV-2 vor, unabhängig vom Ausfall des Ergebnisses. Die Meldung soll vom erstellenden Labor in pseudonymisierter Form an das Robert-Koch-Institut erfolgen. Auf Anfrage steht aktuell noch kein elektronischer Weg zur Verfügung, um die Informationen an das RKI zu übermitteln.