Wichtig für die Abrechnung: Ausstellungsdatum in Laborüberweisungen wird Pflicht

Bisher war die Übernahme des Ausstellungsdatums bei Laboraufträgen auf Muster 10 und Muster 10a als sog. "kann"-Angabe nicht zwingend erforderlich.

Ab 1. Januar 2018 ist bei der Abrechnung die Angabe des Austellungsdatums der Laborüberweisungen in dem dafür vorgesehenen Feld (Feldkennung 4102) bei der Abrechnung der Laborleistungen nach Auftrag (Muster 10 und Muster 10a) verpflichtend.