Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Der Nachweis einer früheren oder akuten Toxoplasmose-Infektion mittels Nachweis T. gondii-spezifischer Antikörper (Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung) im Serum wird künftig als Pauschale mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 32572 vergütet. Die Pauschale wird auch dann gezahlt, wenn nur die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern erforderlich ist. Die bisherigen serologischen Einzelleistungen (GOP 32569 bis 32571) entfallen entsprechend.
Ist die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern zur weiterführenden Abklärung erforderlich, wird dieser Test über einen Zuschlag zur neuen GOP 32572 abgerechnet. Der Zuschlag (GOP 32573) ersetzt die bisherige GOP 32640.
Gebührenordnungspositionen ab 1. Oktober 2023 | ||
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GOP | Beschreibung | Bewertung |
32572 | Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle Fakultativer Leistungsinhalt: quantitative Bestimmung von Toxoplasma-IgA-Antikörpern | 11,75 Euro |
32573 | Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung, in mehreren Ansätzen, insgesamt | 25,90 Euro |