Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wurden zahlreiche Virusvarianten mit einer Häufung spezieller Mutationen beschrieben. Schon früh in der Pandemie begannen sich bestimmte Varianten durchzusetzen und verdrängten z. T. den ursprünglichen Erreger. Ein bekanntes Phänomen, welches man insbesondere bei RNA-Viren häufig beobachtet. Ende Dezember 2020 fiel in Großbritannien eine neue Virusvariante mit insgesamt 26 Mutationen auf, die in bestimmten Regionen des Landes innerhalb kürzester Zeit mit einer besorgniserregenden Dynamik zur dominanten Virusvariante wurde. Vertreter neuer verschiedener Virusvarianten wurden nicht nur in England, sondern weltweit und inzwischen auch in Deutschland identifiziert.
In Deutschland treten COVID-19 Erkrankungen mit Virusvarianten auf: die britische Variante B.1.1.7, die südafrikanische Variante B.1.351, die brasilianische Variante B.1.1.28 P.1, die nigerianische Variante B.1.1238 und die COH-20G B.1.2-Variante. Es ist noch unklar, wie sich die neuen Varianten auf die Situation in Deutschland auswirken werden, jedoch werden weitere Fälle und Ausbrüche erwartet. Deswegen ist die Einhaltung der bekannten Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen und Lüften - weiterhin bzw. in der aktuellen Situation umso wichtiger.
Für diese und zukünftig auftretende Virusvarianten gilt, dass sie nicht nur die Übertragbarkeit, sondern auch der Schweregrad der COVID-19 Erkrankung verändern können. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Wirksamkeit der aktuell verwendeten Impfstoffe gegen neue Varianten niedriger ist. Durch die Impfung gebildeten neutralisierenden Antikörper könnten weniger gegen das veränderte Virus schützen.
Um den Verbreitungsgrad dieser Virusvarianten genau zu erfassen, kann man von RT-PCR-positiven SARS-CoV-2-Nachweisen eine spezifische PCR auf die bekannten Mutationen durchführen und die gesamte Genomsequenz des Virus mit Next-Generation-Sequenzierung (NGS) sequenzieren, um somit auch zusätzliche oder neue Mutationen zu detektieren. Die Limbach Gruppe bietet an:
Für die meisten Fragestellungen ist das PCR-Mutationsscreening ausreichend. Die Kostenübernahme ist bei begründetem Verdacht gemäß §4 „Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-COV2“ der Coronavirus-Testverordnung sichergestellt. Ein separater Auftrag hierfür ist nicht erforderlich. Wir empfehlen das PCR-Mutationsscreening auf „Coronavirus SARS-CoV-2 (nCoV 2019)“ als Nachweis für die Virus-Varianten anzufordern.
Im Rahmen der CorSurV werden die Kosten für die Sequenzierungen vom Bund getragen. Die wesentlichen Ergebnisse werden dem Einsender als Befund zur Verfügung gestellt und die Daten werden anonymisiert an das RKI übermittelt.
Außerhalb der CorSurV kann eine PCR oder Sequenzierung als Privatleistung beauftragt werden. Die Vergütung richtet sich dann nach GOÄ und ist vom Auftraggeber zu tragen.
Bitte halten Sie im Falle einer Anforderung direkte Rücksprache mit Ihrem Labor der Limbach Gruppe.
LaborAktuell Informationen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Virusvarianten