SARS CoV-2 – Diagnostik: Abrechnung

Am 07.05.2020 hat die KBV Vorgaben zur Abrechnung von SARS-CoV-2 Antikörpern (Gesamtantikörper oder IgG-Antikörper) veröffentlicht. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als GKV-Leistung abgerechnet werden.
Die Fakten sind in der aktuellen Laborinformation für Sie zusammengefasst.